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Wir über uns

Erfahren Sie hier mehr über unsere Kanzlei, unsere Stärken, unsere Philosophie, sowie insbesondere unsere Tätigkeit im Erbrecht.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Straße 104 – 106
D-57223 Kreuztal

Telefon: 02732/791079
Telefax: 02732/791078

E-Mail: info@ra-kotz.de
Web: www.ra-kotz.de

Rechtsanwaltskanzlei Kotz

Unsere Bürozeiten:

TagZeit
Montag08:00-18:00 Uhr
Dienstag08:00-18:00 Uhr
Mittwoch08:00-18:00 Uhr
Donnerstag08:00-18:00 Uhr
Freitag08:00-18:00 Uhr
Samstagnach Vereinbarung

Ihre Rechtsanwälte in der Kanzlei Kotz

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz

Rechtsanwalt & Notar
Dr. Christian Gerd Kotz

Notar mit Amtssitz in Kreuztal
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
 
Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz

Rechtsanwalt
Hans Jürgen Kotz

Gründer der Kanzlei Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
 
 

Foto Impressionen unserer Kanzlei

Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz – Tradition und Bodenständigkeit in Kreuztal

Unsere Rechtsanwaltskanzlei Kotz wurde 1983 im schönen Kreuztal, gelegen im Mittelgebirge des nördlichen Siegerlandes in direkter Nachbarschaft der Universitätsstadt Siegen, von Hans Jürgen Kotz gegründet. Seit 2003 bildet das Duo Hans Jürgen Kotz und Dr. Christian Kotz eine durchschlagskräftige und dynamische Kanzleigemeinschaft, welche 2019 durch den angestellten Rechtsanwalt Florian Weber ergänzt wurde. Die Kanzlei beschäftigt derzeit insgesamt 15 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Kanzleischild Kanzlei KotzDie Stadt Kreuztal mit seinen fast 32.000 Einwohnern bietet dabei ein ideales Einzugsgebiet und liegt in direkter Nähe zu dem Amtsgericht, Arbeitsgericht und dem Landgericht in Siegen. Weiterhin im Umkreis gelegen, das Verwaltungsgericht in Arnsberg und das Oberlandesgericht in Hamm, um nur die wichtigsten zu nennen.

Neben dem regionalen Bezug unserer Tätigkeit, ist die Kanzlei bereits seit 1998 im Internet mit zahlreichen Informationsangeboten aktiv. Seit einigen Jahren legen wir dabei auch ein besonderes Augenmerk auf unsere bundesweite und terminunabhängige Online-Beratung, welche aufgrund ihrer Unkompliziertheit und Flexibilität gerne genutzt wird. Orts- und zeitunabhängig beraten wir dabei Mandanten aus ganz Deutschland in nahezu allen Rechtsbereichen.

Selbstverständlich pflegen wir auch weiterhin den persönlichen Kontakt in unseren Kanzleiräumen in Kreuztal, denn das persönliche Gespräch wird auch in Zukunft nie an Bedeutung verlieren. In dringenden Fällen erhalten Sie bei uns eine kurzfristige Terminvergabe für einen persönlichen Besprechungstermin. Eine möglichst schnelle Hilfe und eine unkomplizierte, kompetente und vor allem verständliche Beratung ist das Motto der Kanzlei Kotz. Alle unsere Mitarbeiter sind dabei immer darauf bedacht die kostengünstigste und optimale Lösung für jedes rechtliche Problem zu finden. Der familiäre und bodenständige Charakter unserer Kanzlei sorgt dafür, dass sich unsere Mandaten Wohl und gut aufgehoben fühlen.

Unsere Erfahrung und Fachbereiche

In den nunmehr fast 40 Jahren konnte sich die Kanzlei in vielen Rechtsbereichen einen hervorragenden Namen, auch über die Grenzen des Siegerlandes hinaus, machen. Im Fokus stehen allen voran unsere Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht mit dem Fachanwalt Hans Jürgen Kotz, sowie das Versicherungsrecht und Verkehrsrecht mit dem Fachanwalt Dr. Christian Kotz, welcher am 18.10.2018 als Notar mit Amtssitz Kreuztal vereidigt wurde und seitdem als Notar für unsere Kanzlei tätig ist.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer täglichen Tätigkeit bildet das Erbrecht

Notar StempelAuf dieser Webseite bieten wir dazu umfassende Informationen aus dem Bereich des Erbrechts. Neben interessanten Ratgebern aus dem erbrechtlichen Kontext, veröffentlichen wir auf unserer Webseite auch immer wieder aktuelle und ältere Urteile und Entscheidungen, welche Sie im Volltext nachlesen können.

Das Erbrecht gehört zu eben jenen deutschen Rechtsgebieten, mit denen sich ein Mensch früher oder später im Leben auf jeden Fall auseinandersetzen muss. Auch wenn es ein frommer Wunsch der Menschheit ist, dem ewigen Leben frönen zu können, so gehört der Tod als unausweichliche Konstante zu dem Leben des Menschen dazu. Da ein Mensch im Verlauf seines Lebens in der Regel jedoch weltlichen Besitz anhäuft und diesen Besitz natürlich auch gern an die Nachkommen oder Freunde bzw. Verwandte weitergeben möchte ist eine testamentarische Regelung der weltlichen Besitztümer unausweichlich. Dies ist zwar durchaus auch in Eigenregie ohne einen Rechtsanwalt möglich, doch muss ein Testament bzw. eine letztwillige Verfügung gewisse Grundkriterien erfüllen.

Das deutsche Erbrecht ist überaus vielseitig konzipiert und auch mit gewissen Tücken versehen.

Ein Erblasser, der selbst die Ansicht vertritt, dass die Grundkriterien der Geschäftsfähigkeit und Testierfähigkeit erfüllt werden, wird dementsprechend in gutem Glauben ein Testament aufsetzen und dabei die Hoffnung vertreten, dass sich die Erbnehmer an diese letztwillige Verfügung auch halten. In der heutigen Zeit jedoch nehmen die Gerichtsverfahren, in denen ein Testament eines Erblassers angefochten werden, stark zu.

Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass immer mehr „übergangene“ potenzielle Erben sich nicht mehr so einfach in ihr Schicksal fügen, sondern vielmehr mithilfe von rechtsanwaltlicher Hilfe zu einem Erbanteil gelangen wollen. Diese Vorgehensweise hat dabei nicht nur Methodik, sie hat auch durchaus ein gewisses Potenzial auf Erfolg. Ein Testament bzw. eine letztwillige Verfügung kann selbstverständlich auch nach dem Tod des Erblassers noch angefochten werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen können in der fehlenden Geschäftsfähigkeit bzw. Testierfähigkeit des Erblassers sowie auch in der falschen Form der letztwilligen Verfügung des Testaments begründet liegen. Die wenigsten Menschen wissen, dass ein Testament selbstverständlich auch eine gewisse Form zu wahren hat, damit es als rechtlich bindend bzw. rechtssicher vor Gericht einem entsprechendem Erbverfahren stand halten kann.

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, ein Testament aufsetzen zu wollen oder zu müssen, dann ist rechtsanwaltliche Hilfe auf jeden Fall empfehlenswert.

Siegelpresse NotarEs gibt im Erbrecht unzählige Kriterien, welche Angriffsfläche für potenzielle Erben bieten, welche Sie vielleicht gar nicht in ihrer letztwilligen Verfügung berücksichtigt haben. Eine unbedacht durchgeführte Änderung eines bereits bestehenden Testaments oder ein unbedacht aufgesetztes Testament kann dementsprechend Rechtsfolgen nach sich ziehen, die Sie als Erblasser gar nicht wollen. Sie möchten Ihren weltlichen Besitz auch nach Ihrem Tod geregelt wissen und deshalb ist ein rechtssicheres Testament absolut unerlässlich.

Wir von der Kanzlei Kotz Kreuzal sind eine langjährig erfahrene Rechtsanwaltskanzlei, welche sich auf die Thematik des Erbrechts spezialisiert hat. wir verfügen über eine hohe Kompetenz und beraten Sie gern im Hinblick auf die bestehenden Regularien des Erbrechts im Hinblick auf die Formvorschriften eines rechtssicheren Testaments sowie auf die Ansprüche etwaiger Nachkommen, welche in Ihrem Testament vielleicht keine Berücksichtigung finden sollen. Gerade der Pflichtteilanspruch, welcher in Deutschland jedem gesetzlichen Nachkommen zusteht, bietet oftmals sehr viel Angriffsfläche für spätere Gerichtsverfahren, in denen die letztwillige Verfügung eines Erblassers angefochten wird. Wenn Sie dieser Angelegenheit einen wirksamen Riegel vorschieben möchten sollten Sie sich also frühzeitig mit unserer Hilfe mit dieser Thematik auseinandersetzen. Unabhängig davon, welche persönlichen Lebensangelegenheiten in Ihrem Fall berücksichtigt werden müssen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Deutsches oder europäisches Erbrecht – Wir sind immer auf dem neusten Stand

Im Zuge der europäischen Freizügigkeit haben sich die Lebens- und Familienverhältnisse stark verändert. Es ist daher durchaus denkbar, dass nicht nur das deutsche Erbrecht berücksichtigt werden muss, sondern vielmehr auch ausländische Erbrechtsregelungen Berücksichtigung finden müssen. Auch in diesem Fall jedoch stehen wir Ihnen gern bei der Erstellung eines rechtssicheren Testaments zur Verfügung und übernehmen für sie die beraterische Tätigkeit.

Die anwaltliche Erstberatung im Hinblick auf das Erbrecht ist bei Testamentsfragen jedoch nur ein Schritt auf dem Weg zum rechtssicheren Testament. Da die wenigsten Menschen mit der Erstellung eines rechtssicheren Testaments vertraut sind können wir auch in diesem Bereich für Sie unsere Hilfe anbieten. Gern erstellen wir Ihnen Ihr eigenes rechtssicheres Testament, welches jeder rechtlichen Überprüfung in einem etwaigen späteren Gerichtsverfahren auf jeden Fall Stand hält. Ein derartiges Testament muss natürlich, damit es den Status der Rechtssicherheit erlangen kann, notariell beglaubigt werden. Unsere Kanzlei  bietet dabei den Vorteil, dass wir auch einen Notar in unserer Kanzlei beschäftigen. Sie als Erblasser können somit das gesamte Erbverfahren beginnend mit der rechtsanwaltlichen Beratung sowie der Erstellung eines rechtssicheren Testaments bis hin zur notariellen Beglaubigung des von Ihnen oder von uns erstellten Testaments in unserer Kanzlei sozusagen aus einer Hand heraus durchführen. Dies gibt Ihnen die Garantie, dass Sie Ihren weltlichen Besitz bereits zu Lebzeiten rechtssicher geregelt haben und dass diejenigen Personen, die Ihnen ganz besonders am Herzen liegen, auch entsprechend von Ihnen bedacht werden können.

Die meisten Menschen verwahren ein Testament in den eigenen vier Wänden bei den eigenen Unterlagen, sodass es von den Nachlassempfängern im Fall des Falles genommen werden kann. Dies ist zwar in Deutschland so üblich, jedoch birgt es auch gewisse Risiken. Sollten Sie beispielsweise Opfer eines Einbruchs oder eines Hausbrandes werden, so ist das Testament automatisch auch davon betroffen. Selbstverständlich gibt es jedoch auch die Möglichkeit, ein Testament sicher zu verwahren und vor solchen Risiken zu schützen. Sie können als unser Mandant Ihr Testament auch sehr gern in unseren Kanzleiräumlichkeiten verwahren und uns gleichermaßen mit der Vollstreckung Ihres letzten Willens beauftragen. Auf diese Weise haben Sie dann sichergestellt, das alle bedachten Personen garantiert zu ihrem Recht kommen und dass Ihr letzter Wille auch vollumfänglich nach Ihren Wünschen geregelt wird.

Erbrecht ist Vertrauenssache

Wir helfen in allen erbrechtlichen Fragen
Foto: Daniel Jedzura / Shutterstock.com

Die zwischenmenschliche Zusammenarbeit zwischen dem Rechtsanwalt bzw. Notar sowie dem Mandanten ist uns ganz besonders wichtig, da Sie posthum Ihren letzten Willen ja nicht mehr eigenständig regeln können. Unsere Rechtsanwälte sowie unser Notar sind absolut vertrauenswürdig und legen höchsten Wert auf Seriosität, sodass Sie sich ruhigen Gewissens an uns wenden können. Gern können Sie über unsere Internetpräsenz sowie auch fernmündlich oder telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen und einen Termin mit uns vereinbaren. In einem ersten unverbindlichen Beratungsgespräch hören wir uns Ihre persönlichen Voraussetzungen bzw. Lebenskonstellation an und beraten Sie im Hinblick auf die Möglichkeiten, die sich Ihnen beim Erbrecht bieten. Gemeinsam werden wir für Sie die beste Lösung finden.

Unsere Hilfe im Erbrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Erbrecht. Vom rechtssicheren Testament über den Pflichtteilsanspruch bis hin zur Erbausschlagung.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Erbrecht einfach erklärt

Erbrechtliche Urteile und Beiträge

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

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D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

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(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
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